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Christian Kirsch
Christian KirschRechtsanwalt und Notar a.D.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Christian Kirsch betreut Sie als Rechtsanwalt in allen Fragen bezüglich immobilienrechtlicher Transaktionen. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Aufgaben im Rahmen des Verkaufs von Grundstücken, Häusern sowie Eigentumswohnungen. Auch berät und betreut Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Kirsch Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Erstellung von Eheverträgen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie im allgemeinen Zivilrecht. Bei der Beratung bringt er auch seine langjährige Erfahrung aus seiner notariellen Tätigkeit ein.
Bertold Bitzer
Bertold BitzerRechtsanwalt und Notar
Notar und Rechtsanwalt Bitzer ist zugleich auch Fachan­walt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Als Notar berät und beurkundet Sie Herr Bitzer in allen Fragen und Bereichen beurkundungspflichtiger Vorgänge.

Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Aufgaben im Rahmen des Verkaufs oder Ankaufs von Grundstücken, Häusern sowie Eigentumswohnungen. Auch berät und betreut Herr Notar und Rechtsanwalt Bitzer Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei der Erstellung von Eheverträgen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie der Gründung von Gesellschaften und Umwandlungen sowie den Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Veränderungen in der Geschäftsführung, die Gründung von Vereinen und deren Satzungsänderungen.

Als Rechtsanwalt berät er Sie auch in dem gesamten Bereich der Immobilienwirtschaft sowohl von Vermieter- als auch Mieterseite aus sowie der Beratung und Schulung von Hausverwaltungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Weiterhin ist Rechtsanwalt Bitzer auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Maklerrechts tätig.

Thorsten Gutsche
Thorsten GutscheRechtsanwalt
Rechtsanwalt Gutsche, Jahrgang 1978, ist Fachan­walt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Er verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des individuellen- und kollektiven Arbeitsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er insbesondere die Interessen mittelständischer Unternehmen, Geschäftsführer/innen und Führungskräften sowie auch Arbeitnehmer/innen. Die arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Vorbereitung eines arbeitsgerichtlichen Prozesses ebenso, wie die bundesweite Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr Gutsche vor allem mit den Bereichen der zivilrechtlichen Arzthaftung, dem Arztstrafrecht sowie der Krankenhausvergütung befasst. Auch in diesen Gebieten des Medizinrechtes werden unsere Mandanten bundesweit beraten und vertreten, dies gilt für Krankenhausträger, Medizinische Versorgungszentren und niedergelassene Ärzte/Ärztinnen.